BayObLG - 02.04.1984 (1 ObOWi 116/84) - DRsp Nr. 1992/7197
BayObLG, vom 02.04.1984 - Aktenzeichen 1 ObOWi 116/84
DRsp Nr. 1992/7197
Keine Unterbrechung der Verfolungsverjährung nach Abs. 1 Nr. 1 durch das an eine andere Polizeidienststelle gerichtete polizeiliche Ersuchen um Ermittlung und anschließende Vernehmung des Führers des Tatfahrzeugs, auch wenn der Betroffene in dem Ersuchen als möglicher Täter bezeichnet wird.