BayObLG - 09.04.1986 (RReg 1 St 10/86) - DRsp Nr. 1992/7031
BayObLG, vom 09.04.1986 - Aktenzeichen RReg 1 St 10/86
DRsp Nr. 1992/7031
c. Störende Einwirkung auf einen Aufzeichnungsvorgang (Abs. 3) durch Verstellen der Zeituhr eines für Kraftfahrzeuge vorgeschriebenen EWG-Kontrollgeräts.
Der Angekl., von Beruf Kraftfahrer, hatte die Zeituhr des in seinem Lkw eingebauten EWG-Kontrollgeräts zurückgestellt, um über die tatsächlich gefahrene Zeit und Strecke zu täuschen. Das so manipulierte Schaublatt legte er bei seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zur Kontrolle vor. Die Revision des Angekl. gegen seine Verurteilung wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2StGB) blieb erfolglos.
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