BayObLG - 17.08.1984 (RReg 1 St 166/84) - DRsp Nr. 1992/7176
BayObLG, vom 17.08.1984 - Aktenzeichen RReg 1 St 166/84
DRsp Nr. 1992/7176
Keine Pflicht des Sachverständigen, bei der Hauptuntersuchung die Bremsanlage eines Kraftfahrzeugs, an dem in den letzten drei Monaten die vorgeschriebene Bremssonderuntersuchung durchgeführt worden ist, nochmals einer mit besonderen Vorkehrungen verbundenen Sichtprüfung zu unterziehen.