BayObLG - 19.03.1986 (RReg 1 St 64/86) - DRsp Nr. 1992/7034
BayObLG, vom 19.03.1986 - Aktenzeichen RReg 1 St 64/86
DRsp Nr. 1992/7034
1. Ein Kraftfahrer, der nachts ein parkendes Kraftfahrzeug angefahren und erheblich beschädigt hat, entfernt sich nicht unbefugt, wenn er sich nach Ablauf von 10 Minuten in seine nahegelegene Wohnung begibt, um von dort aus Telefonisch den ihm persönlich bekannten Geschädigten zu verständigen.2. Erreicht er den Geschädigten nicht, so muß er die Nachholung der erforderlichen Feststellungen nicht vor dem frühen Morgen ermöglichen.