BayObLG - Beschluß vom 05.11.1976 (1 St 392/76) - DRsp Nr. 1994/7562
BayObLG, Beschluß vom 05.11.1976 - Aktenzeichen 1 St 392/76
DRsp Nr. 1994/7562
Eine nur geringfügige Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit (hier: 63 km/h statt zulässiger 60 km/h) kann nicht ohne weiteres als auf Fahrlässigkeit beruhend angesehen werden.