BayObLG - Beschluß vom 09.07.1982 (1 ObOWi 195/82) - DRsp Nr. 1994/7423
BayObLG, Beschluß vom 09.07.1982 - Aktenzeichen 1 ObOWi 195/82
DRsp Nr. 1994/7423
Auch im Bußgeldverfahren ist eine Verurteilung nicht deshalb zulässig, weil der "Beweis des ersten Anscheins" für ein schuldhaftes Verhalten des Betroffenen spricht und eine weitere Aufklärung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre.