BayObLG - Beschluß vom 21.07.1970 (1 Ws (B) 38/70) - DRsp Nr. 1994/7619
BayObLG, Beschluß vom 21.07.1970 - Aktenzeichen 1 Ws (B) 38/70
DRsp Nr. 1994/7619
Auch wer überholen will, muß, solange er nicht nach links ausgeschert ist, zu seinem Vordermann grundsätzlich einen Abstand einhalten, der die innerhalb einer Sekunde zu durchfahrende Strecke deutlich übersteigt.