BayObLG - Beschluß vom 28.02.1973 RReg 6 St 501/73 OWi
Normen:
StVO § 9 Abs. 1 Satz 4;
Fundstellen:
DAR 1973, 220
VRS 45, 138
VerkMitt 1973, 57
BayObLG - Beschluß vom 28.02.1973 (RReg 6 St 501/73 OWi) - DRsp Nr. 1994/7603
BayObLG, Beschluß vom 28.02.1973 - Aktenzeichen RReg 6 St 501/73 OWi
DRsp Nr. 1994/7603
Ein Kraftfahrer, der beabsichtigt, im innerörtlichen Verkehr nach links in eine Seitenstraße abzubiegen und sich dazu rechtzeitig eingeordnet hat und Richtungszeichen gibt, ist jedenfalls dann nicht von der Pflicht zur zweiten Rückschau entbunden, hat diese vielmehr mit äußerster Sorgfalt auszuführen, wenn er vorher ein nachfolgendes Fahrzeug bemerkt, sich über dessen weiteres Verhalten aber nicht vergewissert hat.