BayObLG - Beschluß vom 29.12.1987 (3 ObOWi 153/87) - DRsp Nr. 1997/1091
BayObLG, Beschluß vom 29.12.1987 - Aktenzeichen 3 ObOWi 153/87
DRsp Nr. 1997/1091
»Auch wenn ein EWG-Kontrollgerät, das den Anforderungen des Art. 12a Nr. 1 lit. c AETR genügt, benutzt wird, muß der Fahrer, der in den vorangegangenen sieben Tagen nicht als Mitglied des Fahrpersonals tätig war, ausgefüllte Kontrolldokumente - handschriftliche Einträge über seine Ruhezeiten unter Verwendung der entsprechenden Symbole auf Schaublättern oder auf Tageskontrollblättern, die dem Muster c des Anhangs zum AETR entsprechen, oder Wochenberichte im Sinn des Art. 12 Abs. 6AETR - für die vorangegangenen sieben Tage, in denen seine Ruhezeiten festgehalten sind, vorlegen können.«