Dem Betroffenen war angelastet worden, in der Zeit vom 1. bis 2.12.1998 mit dem LKW einer Subunternehmerin der Post AG Briefe oder Pakete befördert und dabei die Überschreitung der Lenkzeit billigend in Kauf genommen zu haben.
Das Amtsgericht sprach den Betroffenen am 17.8.1999 vom Vorwurf frei, die Lenkzeit am Steuer eines LKW Überschritten zu haben.
Nach Auffassung des Amtsrichters handelte es sich bei dem LKW jedoch um ein Fahrzeug im Sinne des Art.
Die auf die Verletzung des materiellen Rechts gestützte Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft hatte Erfolg.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|