BayObLG - Urteil vom 05.11.1982 (RReg 1 St 311/82) - DRsp Nr. 1994/7415
BayObLG, Urteil vom 05.11.1982 - Aktenzeichen RReg 1 St 311/82
DRsp Nr. 1994/7415
Soweit sich das Tatbestandsmerkmal der Rücksichtslosigkeit aus der Gefährlichkeit der Fahrweise des Täters ergibt, setzt ein Verurteilung wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs voraus, daß der Täter diese Gefährlichkeit als solche in seinen Vorsatz aufgenommen hat; Kenntnis der äußeren Umstände, aus denen sich die Gefährlichkeit ergibt, genügt nicht.