BayObLG - Urteil vom 05.12.1980 (RReg 1 St 426/80) - DRsp Nr. 1994/7476
BayObLG, Urteil vom 05.12.1980 - Aktenzeichen RReg 1 St 426/80
DRsp Nr. 1994/7476
Wird der Unfallverursacher bei einem Unfall, der sich in einer Winternacht ereignet, völlig durchnäßt und sind feststellungsbereite Personen nicht anwesend, so darf er sich sofort von der Unfallstelle entfernen und die Kleidung wechseln. Er ist lediglich verpflichtet, die erforderlichen Feststellungen unverzüglich nachträglich zu ermöglichen.