BayObLG - Urteil vom 08.11.1960 (RReg 3 St 83/60) - DRsp Nr. 1994/7650
BayObLG, Urteil vom 08.11.1960 - Aktenzeichen RReg 3 St 83/60
DRsp Nr. 1994/7650
Der Strafantrag für einen Minderjährigen ist auch nach dem Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgesetztes von beiden Eltern als Gesamtvertretern zu stellen. Bei Übereinstimmung im Willen genügt es, wenn die Erklärung von einem Elternteil abgegeben wird.