BayObLG - Urteil vom 13.11.1962 (RReg 2 St 444/62) - DRsp Nr. 1994/7645
BayObLG, Urteil vom 13.11.1962 - Aktenzeichen RReg 2 St 444/62
DRsp Nr. 1994/7645
Der Straßenverkehr auf dem Gelände eines Fliegerhorstes ist nicht öffentlich, wenn die militärische Dienststelle anderen Personen als den Soldaten und Zivilangestellten des Fliegerhorstes den Zutritt nur nach Prüfung der Person und des Vorhabens durch Aushändigung eines Tagespassagierscheins gegen Hinterlegung des Führerscheins gestattet.