BayObLG - Urteil vom 15.11.1996 (1 St RR 147/96) - DRsp Nr. 1997/150
BayObLG, Urteil vom 15.11.1996 - Aktenzeichen 1 St RR 147/96
DRsp Nr. 1997/150
»Der Nachweis der durch Haschischkonsum bedingten Fahruntüchtigkeit setzt nicht notwendig die Feststellung eines Fahrfehlers voraus; es genügt, daß eine während der Fahrt vorhandene erhebliche Beeinträchtigung des Reaktions- oder Wahrnehmungsvermögens auf andere Weise zuverlässig festgestellt wird, so z. B. durch den Zustand und das Verhalten des Angeklagten bei einer Polizeikontrolle unmittelbar im Anschluß an die Fahrt.«