BayObLG - Urteil vom 18.12.1974 (5 St 143/74) - DRsp Nr. 1994/7583
BayObLG, Urteil vom 18.12.1974 - Aktenzeichen 5 St 143/74
DRsp Nr. 1994/7583
Befindet sich an einem mit Vorrecht ausgestatteten Bahnübergang (hier: Kreuzung mit einer auf besonderem Bahnkörper verlaufenden Straßenbahn) eine auf die Farbfolge Gelb-Rot beschränkte Lichtsignalanlage und leuchtet diese nicht auf, so darf bei fehlender Einsicht auf den Bahnkörper ein Kraftfahrzeug darauf vertrauen, daß sich kein Schienenfahrzeug nähert.