BayObLG - Urteil vom 21.12.1960 (RReg 1 St 237/60) - DRsp Nr. 1994/7649
BayObLG, Urteil vom 21.12.1960 - Aktenzeichen RReg 1 St 237/60
DRsp Nr. 1994/7649
Überläßt ein Führer einer Kraftdroschke einem aussteigenden Fahrgast das Öffnen der Wagentür, so muß er diesen jedenfalls dann, wenn sich die Tür in der Verkehrsraum eines Radweges hinein öffnet, auf den Radweg hinweisen oder sich davon überzeugen, daß die Tür ohne Gefahr für den Radfahrverkehr geöffnet werden kann.