BayObLG - Urteil vom 29.04.1977 (RReg 2 St 20/77) - DRsp Nr. 1994/7558
BayObLG, Urteil vom 29.04.1977 - Aktenzeichen RReg 2 St 20/77
DRsp Nr. 1994/7558
Das Berufungsgericht hat in Fällen, in denen die Entziehung der Fahrerlaubnis mit der Schuldunfähigkeit des Angeklagten begründet wurde und sich die Berufung allein hiergegen richtet, jedenfalls die Frage der Schuldfähigkeit, also die Voraussetzungen des § 20StGB, nochmals zu prüfen.