Der Betroffene fuhr am 17.5.1994 mit einem Pkw auf der Bundesautobahn A 9 in Richtung München. Um 2.53 Uhr überschritt er bei Kilometer 257,9 infolge Unaufmerksamkeit die durch Zeichen 274 auf 60 km/h beschränkte Höchstgeschwindigkeit. Mit dem Meßgerät Multanova-Radar-6F wurde eine Geschwindigkeit von 102 km/h gemessen; nach Abzug des Toleranzwertes von 4 km/h ergibt dies eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 38 km/h. Bei der Geschwindigkeitsmessung wurde der Pkw fotografiert; auf dem Frontbild ist der Fahrer abgelichtet. Der Betroffene hat die Täterschaft eingeräumt.
Das Amtsgericht setzte mit Urteil vom 10.4.1995 gegen den Betroffenen wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften eine Geldbuße in Höhe von 150 DM fest.
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