BayObLG - Vorlagebeschluß vom 26.11.1982 (RReg 2 St 232/82) - DRsp Nr. 1994/7411
BayObLG, Vorlagebeschluß vom 26.11.1982 - Aktenzeichen RReg 2 St 232/82
DRsp Nr. 1994/7411
Ein Kraftfahrzeugführer, der trotz wirksamer fristloser Kündigung des gemäß § 1PflVG erforderlichen Haftpflichtvertrages ein Kraftfahrzeug auf öffentlichem Wege gebraucht, ist nach § 6PflVG auch dann strafbar, wenn er innerhalb eines Monats nach der Kündigung die Folgeprämie nachzahlt und der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist.