Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 23. Februar 2023 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses durch eine ordentliche Kündigung der Beklagten, um die Entfernung zweier Abmahnungen aus der Personalakte des Klägers und um Zahlung, wobei in diesem Berufungsverfahren nur die Beendigung und die Entfernung einer der beiden Abmahnungen streitgegenständlich ist.
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