LAG Hamburg - Urteil vom 24.08.2023
1 Sa 8/23
Normen:
BGB § 612a;
Vorinstanzen:
ArbG Hamburg, vom 23.02.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 105/22

Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch eine ordentliche Kündigung des Arbeitgebers hinsichtlich Verstoßes gegen das Maßregelungsverbot

LAG Hamburg, Urteil vom 24.08.2023 - Aktenzeichen 1 Sa 8/23

DRsp Nr. 2024/1961

Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch eine ordentliche Kündigung des Arbeitgebers hinsichtlich Verstoßes gegen das Maßregelungsverbot

Unzulässig ist jede Maßregelung des Arbeitnehmers, die im Zusammenhang mit der Erhebung der Beschwerde steht. Dies gilt selbst dann, wenn die Beschwerde sich im Nachhinein als haltlos oder unbegründet herausstellt. Ausnahmsweise können Sanktionen des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen des Inhalts oder der Begleitumstände der Beschwerde gerechtfertigt sein, wenn z. B. völlig haltlose schwere Anschuldigungen gegen den Arbeitgeber oder den Vorgesetzten erhoben werden oder die wiederholte Einlegung grundloser Beschwerden den Arbeitnehmer als Querulanten ausweist.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 23. Februar 2023 - 7 Ca 105/22 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 612a;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses durch eine ordentliche Kündigung der Beklagten, um die Entfernung zweier Abmahnungen aus der Personalakte des Klägers und um Zahlung, wobei in diesem Berufungsverfahren nur die Beendigung und die Entfernung einer der beiden Abmahnungen streitgegenständlich ist.

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