Beginn der Verjährung bei Irrtum über den Ersatzpflichtigen bei einem Verkehrsunfall
BGH, Urteil vom 31.10.1989 - Aktenzeichen VI ZR 84/89
DRsp Nr. 1997/3067
Beginn der Verjährung bei Irrtum über den Ersatzpflichtigen bei einem Verkehrsunfall
»Erlangt der bei einem Verkehrsunfall Geschädigte kraft eigener Wahrnehmung oder auf Grund des ihm zuzurechnenden Wissens seines Rechtsanwalts i.S. von § 852 Abs. 1BGB Kenntnis von Tatsachen, die die Ersatzpflicht eines bestimmten anderen Unfallbeteiligten begründen, so beginnt die Verjährung seiner gegen diesen gerichteten Schadensersatzansprüche mit der Kenntnis auch dann, wenn der Geschädigte irrtümlich einen dritten Beteiligten für den eigentlich Veranwortlichen hält.«