Beginn der Verjährung der Ansprüche minderjähriger Unfallgeschädigter
BGH, Urteil vom 23.10.1962 - Aktenzeichen VI ZR 245/61
DRsp Nr. 1994/6261
Beginn der Verjährung der Ansprüche minderjähriger Unfallgeschädigter
Bei Minderjährigkeit eines Unfallgeschädigten beginnt die Verjährungsfrist nach § 852BGB in dem Zeitpunkt, in dem der gesetzliche Vertreter von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt.