Beginn der Verjährungsfrist einer auf den Kaskoversicherer übergegangenen Schadensersatzforderung
BGH, Urteil vom 11.07.1961 - Aktenzeichen VI ZR 11/61
DRsp Nr. 1994/6339
Beginn der Verjährungsfrist einer auf den Kaskoversicherer übergegangenen Schadensersatzforderung
Die Verjährungsfrist einer auf den Kaskoversicherer übergegangenen Schadensersatzforderung aus unerlaubter Handlung beginnt regelmäßig mit Kenntnis der Tat und des Täters, und zwar muß sich der Versicherer die Kenntnis des Versicherungsnehmers entgegenhalten lassen.