OLG Köln, vom 17.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 9 U 60/05
LG Köln, vom 10.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 215/04
Begriff der Obliegenheitsverletzung in der Kfz-Fahrzeugversicherung
BGH, Beschluß vom 12.12.2007 - Aktenzeichen IV ZR 40/06
DRsp Nr. 2008/3124
Begriff der Obliegenheitsverletzung in der Kfz-Fahrzeugversicherung
Die Kenntnis der nach Eintritt des Versicherungsfalls mitzuteilenden Umstände gehört zum objektiven Tatbestand der Verletzung der Aufklärungsobliegenheit des § 7 (I) Abs. 2 S. 3 AKB, den der Versicherer zu beweisen hat. Diese Obliegenheit kann der Versicherungsnehmer bei Unkenntnis schon objektiv nicht verletzen, denn es gibt nichts, worüber er nach seinem Kenntnisstand den Versicherer aufklären könnte (BGH - IV ZR 252/05 - 13.12.2006).