Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bad Saulgau vom 21. März 2017 - 2 Cs
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Bad Saulgau zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht Bad Saulgau hat den Angeklagten am 21. März 2017 wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen á 15,00 € verurteilt, dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen, seinen Führerschein eingezogen und angeordnet, dass dem Angeklagten vor Ablauf von 7 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
Zur Tat hat das Amtsgericht dabei folgendes festgestellt:
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