Hinweis:
Der hier zur Abgrenzung erwähnte Haushaltsführungsschaden wird im Folgeabschnitt ES Kfz-Schaden K-2 mit ausführlichen Rechtsprechungsbeispielen behandelt.
Hinweis:
Die rechtliche Einordnung hat wichtige Konsequenzen für die Fragen etwaigen Anspruchsübergangs auf einen Verletztenrente zahlenden Sozialversicherungsträger und einer entsprechenden Anrechnung einer solchen Rente auf den Schadensersatzanspruch. Dazu der Senat im amtlichen Leitsatz der obigen Entscheidung: "Ein Schadensersatzanspruch der Ehefrau wegen Beeinträchtigung ihrer Fähigkeit zur Hausarbeit stellt, soweit sie damit den gesetzlich geschuldeten Beitrag zum Familienunterhalt leistet, einen nach §
Ergänzend dazu vgl. das unter ES Kfz-Schaden K-2/11 wiedergegebene BGH-Urteil vom 4.12.1984.
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