Begriff des Fahrzeugs; Versicherung eines Anhängers
BGH, Urteil vom 18.12.1980 - Aktenzeichen IVa ZR 49/80
DRsp Nr. 1994/5083
Begriff des Fahrzeugs; Versicherung eines Anhängers
Auch der Anhänger ist das Fahrzeug, "auf das sich die Versicherung bezieht" im Sinne der ersten Alternative des § 11 Nr. 3 Satz 1 AKB; durch den Haftpflichtversicherer des ziehenden Kraftfahrzeugs werden daher nicht die Schäden ersetzt, die vom ziehenden Fahrzeug am Hänger verursacht worden sind.