Hinweis:
Zu den gesetzlichen Merkmalen des Unfallbegriffs vgl. etwa auch OLG Frankfurt/M. (Urteil - 14 U 39/65 - 14.12.1965, in VersR 1966, 437): Wirkung »von außen her«, »unmittelbare« Einwirkung, Einwirkung »mit mechanischer Gewalt«, »plötzlich eingetretenes« Ereignis.
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