BGH, Urteil vom 03.11.1960 - Aktenzeichen III ZR 131/59
DRsp Nr. 1994/6384
Begriff des Verlassens eines Fahrzeugs
Für den Tatbestand des "Verlassens" eines Fahrzeuges kommt es nicht allein auf die räumliche Entfernung des Kfz-Führers von seinem Fahrzeug an. Entscheidend ist, ob der Führer sich von dem Fahrzeug, insbesondere von dessen Lenkvorrichtung, in einer Weise entfernt, die ihm die Verhinderung einer unbefugten Benutzung des Fahrzeuges durch sofortiges Eingreifen weiterhin ermöglicht oder nicht.