Bemessung des in Zukunft liegenden Erwerbsschadens
BGH, Urteil vom 24.04.1979 - Aktenzeichen VI ZR 204/76
DRsp Nr. 1994/5227
Bemessung des in Zukunft liegenden Erwerbsschadens
Bei der Bemessung des Erwerbschadens kann auch ein nach dem Schadensereignis gefaßter Entschluß des Geschädigten hinsichtlich seiner ferneren Lebensgestaltung zu beachten sein (hier: Fall eines ausländischen Gastarbeiters, der sich erst nach der unfallbedingten Minderung seiner Erwerbsfähigkeit zu längerem Verbleib in der Bundesrepublik entschlossen hat).