Bemessung des Schadensersatzes für ein zerstörtes Kraftfahrzeug
BGH, Urteil vom 17.05.1966 - Aktenzeichen VI ZR 252/64
DRsp Nr. 1994/1476
Bemessung des Schadensersatzes für ein zerstörtes Kraftfahrzeug
»Bei der Bemessung des Schadensersatzes für ein zerstörtes Kraftfahrzeug ist in der Regel von dem Preis auszugehen, den der Geschädigte aufwenden muß, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug zu erwerben. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Geschädigte es vorzieht, sich einen neuen Wagen anzuschaffen. Vom Schädiger kann nicht deshalb generell ein Risikozuschlag verlangt werden, weil beim Ankauf eines gebrauchten Wagens mit verborgenen Mängeln zu rechnen ist.«