Bemessung des Unterhaltsschadens für die Versorgung eines kinderlosen Haushalts
BGH, Urteil vom 10.07.1973 - Aktenzeichen VI ZR 140/72
DRsp Nr. 1994/5624
Bemessung des Unterhaltsschadens für die Versorgung eines kinderlosen Haushalts
1. Für die Versorgung eines kinderlosen Haushalts bemißt sich der Wert der von der Ehefrau geleisteten Haushaltsführung nach den Kosten für eine Hausgehilfin (nicht: Wirtschafterin). 2. Für einen alleinstehenden Witwer wird es in der Regel genügen, wenn die Hausgehilfin nicht ganztägig, sondern stundenweise beschäftigt wird.