Die Revision gegen das Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 10. Januar 2018 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
Die P. L. GmbH erteilte der Klägerin am 7. September 2015 den Auftrag, eine 72 P. -Motoren umfassende Sendung von der A. H. Motors KFT in G. /U. per Lkw zur Spedition S. in Leipzig zu befördern. Die Klägerin reichte den Transportauftrag an die Beklagte weiter, die ihrerseits einen weiteren Unterfrachtführer einsetzte. Durch dessen Verschulden kam es auf dem Transport am 8. September 2015 zu einem Unfall, durch den an den Motoren ein wirtschaftlicher Totalschaden entstand. Die P. L. GmbH hat ihren Schaden mit 322.515,20 € beziffert.
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