Berechnung des bei Kfz-Totalschaden zu ersetzenden Wiederbeschaffungswertes
OLG Bamberg, vom 21.12.1971 - Aktenzeichen 5 U 126/71
DRsp Nr. 1994/1838
Berechnung des bei Kfz-Totalschaden zu ersetzenden Wiederbeschaffungswertes
Der bei Kfz-Totalschaden zu ersetzende Wiederbeschaffungswert errechnet sich aus dem Zeitwert (Verkaufswert) des zerstörten Wagens vor dem Unfall zuzüglich eines die Händler-Spanne berücksichtigenden, im Durchschnittsfall auf 15 % zu veranschlagenden Zuschlags auf den Zeitwert.