Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Ulm - 1. Zivilkammer - vom 18. März 2020 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Streitwert wird für das Revisionsverfahren auf 1.060,50 € festgesetzt.
Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Zahlung rückständiger Prämien für eine Krankheitskostenversicherung in Anspruch. Der Versicherungsvertrag beinhaltet weiterhin eine Krankentagegeldversicherung sowie eine nach den Feststellungen des Berufungsgerichts hier nicht streitgegenständliche private Pflegeversicherung.
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