Der Senat beabsichtigt, die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München - 21. Zivilsenat - vom 30. Januar 2023 gemäß § 552a Satz 1 ZPO auf Kosten des Klägers zurückzuweisen.
Die Parteien erhalten Gelegenheit, hierzu binnen
eines Monats
Stellung zu nehmen.
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