AG Berlin-Neukölln, vom 01.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 18 C 44/20
LG Berlin, vom 28.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 65 S 120/21
Berichtigung des Urteils im Tenor und in den Gründen wegen einer offenbaren Unrichtigkeit (Rechenfehler); Ansprüche wegen eines behaupteten Verstoßes gegen die Vorschriften zur Begrenzung der Miethöhe
BGH, Beschluss vom 10.10.2023 - Aktenzeichen VIII ZR 45/22
DRsp Nr. 2024/844
Berichtigung des Urteils im Tenor und in den Gründen wegen einer offenbaren Unrichtigkeit (Rechenfehler); Ansprüche wegen eines behaupteten Verstoßes gegen die Vorschriften zur Begrenzung der Miethöhe
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