Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Fulda vom 17. Juli 2019 –
Das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Fulda vom 6. Mai 2019 wird insgesamt aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen mit Ausnahme der durch die Säumnis im Termin des Arbeitsgerichts vom 6. Mai 2019 entstandenen Kosten, diese hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten auch in der Berufungsinstanz noch um einen Anspruch des Klägers auf die Zahlung eines 13. Monatsgehaltes in einem fortbestehenden Arbeitsverhältnis.
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