Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der am 31.03.2023 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bochum abgeändert.
Der Antragsgegner wird verpflichtet, für den Zeitraum vom 01.06.2021 bis zum 30.11.2023 an den Antragsteller, zu Händen der Kindesmutter, rückständigen Kindesunterhalt in Höhe von 9.793,50 € sowie laufenden Kindesunterhalt ab Dezember 2023 in Höhe von monatlich 272,00 €, jeweils zahlbar bis zum 3. Werktag eines Monats, zu zahlen.
Der weitergehende Antrag wird abgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.959,00 € festgesetzt.
Der Beschluss ist sofort wirksam.
A.
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