BGH - Urteil vom 26.02.1980
VI ZR 2/79
Normen:
BGB §§ 249, 842, 843 ; EStG §§ 3, 34, 7 a ;
Fundstellen:
DAR 1980, 342
DB 1980, 1536
ES Kfz-Schaden L-1/17
MDR 1980, 570
NJW 1980, 1788
VRS 59, 84
VersR 1980, 529

Berücksichtigung steuerlicher Auswirkungen des Schadenfalls

BGH, Urteil vom 26.02.1980 - Aktenzeichen VI ZR 2/79

DRsp Nr. 1996/20212

Berücksichtigung steuerlicher Auswirkungen des Schadenfalls

Zur Berücksichtigung steuerlicher Auswirkungen des Schadenfalls auf den Schadenersatzanspruch des Verletzten für seinen Verdienstausfall (hier: Steuervorteile nach § 3 EStG; Verlust von Steuervergünstigungen nach § 7 b EStG). Die Steuervergünstigung des § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG für den Schadenausgleich von Verdienstausfall ist kein zugunsten des Schädigers zu berücksichtigender Vorteil (Bestätigung des BGH vom 22.3.1979 VII ZR 259/77 BGHZ 74, 103).

Normenkette:

BGB §§ 249, 842, 843 ; EStG §§ 3, 34, 7 a ;

Hinweise:

Hinweis:

Die im Leitsatz und in den Gründen genannte BGH-Entscheidung in BGHZ 74, 103 betrifft Fälle des Schadensersatzes wegen Verlustes der Beteiligung an einer sogenannten Abschreibungsgesellschaft.

Zur Alternative Bruttolohn- oder modifizierte Nettolohnmethode bzw. maßgebender Verdienst vor oder nach Steuern zeigt die vorstehende Urteilsbegründung die Unterschiede in der Anwendung, die jedoch, wie der Senat in einem späteren Urteil (ES Kfz-Schaden L-1/46) betont, 192 richtig angewandt nicht zu unterschiedlichen Ergebnissen führen." Aus der älteren Rechtsprechung vgl. dazu insbesondere die unter ES Kfz-Schaden L-1/3, 4, 5, 6 (mit ergänz. Hinweisen) genannten Urteile.