Hinweis:
Die im Leitsatz und in den Gründen genannte BGH-Entscheidung in BGHZ 74, 103 betrifft Fälle des Schadensersatzes wegen Verlustes der Beteiligung an einer sogenannten Abschreibungsgesellschaft.
Zur Alternative Bruttolohn- oder modifizierte Nettolohnmethode bzw. maßgebender Verdienst vor oder nach Steuern zeigt die vorstehende Urteilsbegründung die Unterschiede in der Anwendung, die jedoch, wie der Senat in einem späteren Urteil (ES Kfz-Schaden L-1/46) betont, 192 richtig angewandt nicht zu unterschiedlichen Ergebnissen führen." Aus der älteren Rechtsprechung vgl. dazu insbesondere die unter ES Kfz-Schaden L-1/3, 4, 5, 6 (mit ergänz. Hinweisen) genannten Urteile.
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