Berücksichtigung steuerlicher Vergünstigungen bei der Schadensbemessung; Maßgeblicher Zeitpunkt für Eintritt in den Ruhestand
BGH, Urteil vom 30.05.1989 - Aktenzeichen VI ZR 193/88
DRsp Nr. 1992/1881
Berücksichtigung steuerlicher Vergünstigungen bei der Schadensbemessung; Maßgeblicher Zeitpunkt für Eintritt in den Ruhestand
»Steuerliche Vergünstigungen sind bei der Schadensbemessung zugunsten des Schädigers nur dann nicht zu berücksichtigen, wenn sie dazu dienen, eine sonst gegebene steuerliche Schlechterstellung des Geschädigten zu vermeiden. Ein solcher Normzweck ist § 3 Nr. 9 EStG (Steuervergünstigung für Arbeitnehmerabfindung) nicht zu entnehmen.Für das Ende des Erwerbslebens eines Arbeitnehmers bei der Berechnung von Verdienstausfallrente ist grundsätzlich nicht auf das statistische Rentenzugangsalter, sondern auf den gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt für den Eintritt in den Ruhestand abzustellen.«