Der Erstkläger ist der Witwer, der am 1. Juli 1983 geborene Zweitkläger und der am 5. Februar 1982 geborene Drittkläger sind die Kinder der am 17. November 1984 bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommenen Frau Edith K. Für den Unfall hat die Beklagte als der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners einzustehen. Frau K. war als Realschullehrerin berufstätig. Den Haushalt versorgte sie zusammen mit dem Erstkläger, der ebenfalls Lehrer ist. Zur Betreuung der Kinder während der berufsbedingten Abwesenheit der Eltern war eine stundenweise tätige Hilfskraft engagiert. Die Kläger bewohnen wie schon vor dem Schadensereignis ein Eigenheim.
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