Die zulässige, insbesondere frist- und formgerecht eingelegte und begründete Berufung hat in der Sache keinen Erfolg.
Die Klage ist in dem von dem Landgericht zuerkannten Umfang begründet. Der Kläger hat gegen den Beklagten einen Anspruch auf Zahlung von 15.714,17 DM aus culpa in contrahendo.
Das Rechtsinstitut der culpa in contrahendo ist anwendbar, denn zwischen den Parteien bestanden keine vertraglichen Rechtsbeziehungen.
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