Beschwer bei Zuerkennung eines Schmerzensgeld-Kapitalbetrages anstelle einer Rente
BGH, Urteil vom 15.05.1984 - Aktenzeichen VI ZR 155/82
DRsp Nr. 1992/4899
Beschwer bei Zuerkennung eines Schmerzensgeld-Kapitalbetrages anstelle einer Rente
»a) Zur Beschwer bei unbezifferten Klageanträgen.b) Verlangt der Kläger mit der auf Zahlung eines Schmerzensgeldes gerichteten Klage in erster Linie eine Geldrente und nur hilfsweise eine Kapitalbetrag, und gibt das Gericht lediglich dem Hilfsantrag statt, so ist der Kläger auch dann beschwert, wenn Kapital und Rente wertmäßig gleich zu erachten sind.«
Normenkette:
BGB § 847 ; ZPO §§ 511, 323 ;
Tatbestand:
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