Zur verbotenen Rechtsberatung bei Abtretung und Einziehung von Schadensersatzansprüchen vgl. BGH ZfS 1994, 327
Zur verbotenen Rechtsberatung bei Abtretung und Einziehung von Schadensersatzansprüchen vgl. ferner BGH, ZfS 1994, 327.
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