BayObLG - Beschluß vom 17.07.1986
2 ObOWi 129/86
Normen:
StVO § 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DAR 1987, 302 (Bär)

Beweiswürdigung bei durch Radarmessung festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen

BayObLG, Beschluß vom 17.07.1986 - Aktenzeichen 2 ObOWi 129/86

DRsp Nr. 1998/9558

Beweiswürdigung bei durch Radarmessung festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen

Bei einer durch Radarmessung festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung muß das Urteil erkennen lassen, daß geprüft wurde, ob das Radargerät noch gültig geeicht war, die Polizeibeamten es auf seine Funktionsfähigkeit überprüft hatten und daß die zulässige Geräteabweichung (plus/minus 3 km/h bei Meßwerten bis 100 km/h, plus/minus 3% bei Meßwerten über 100 km/h) mit einem entsprechenden Abzug von der gemessenen Geschwindigkeit berücksichtigt worden ist.

Normenkette:

StVO § 3 Abs. 1 ;
Fundstellen
DAR 1987, 302 (Bär)