Beweiswürdigung hinsichtlich des Kausalzusammenhangs zwischen Unfall und Unfallfolgen
BGH, Urteil vom 18.06.1973 - Aktenzeichen III ZR 155/70
DRsp Nr. 1994/5633
Beweiswürdigung hinsichtlich des Kausalzusammenhangs zwischen Unfall und Unfallfolgen
Bei Prüfung des Ursachenzusammenhangs zwischen Unfall und behaupteten Unfallfolgen gemäß § 287ZPO ist der Tatrichter nicht gehindert, aus der Weigerung des Geschädigten, sich einem Sachverständigen zur Untersuchung zu stellen, gegenüber den Klagebehauptungen ungünstige Folgerungen zu ziehen.