Bewertung entgangener Unterhaltsleistungen einer Hausfrau
BGH, Urteil vom 12.06.1973 - Aktenzeichen VI ZR 26/72
DRsp Nr. 1994/5635
Bewertung entgangener Unterhaltsleistungen einer Hausfrau
1. Für die Bewertung der den Hinterbliebenen einer Hausfrau entgangenen Unterhaltsleistung kann als wesentlicher Anhaltspunkt die Vergütung dienen, die für eine gleichwertige Ersatzkraft (hier: Wirtschafterin oder geprüfte Wirtschaftsgehilfin) aufzubringen wäre. 2. Die Höhe der für eine Ersatzkraft erforderlichen Aufwendungen ist nicht abstrakt, sondern unter Berücksichtigung der von den Unterhaltsberechtigten tatsächlich aufzubringenden Mittel - einschließlich ihrer Verpflichtung zur Mitarbeit - zu schätzen.