Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 8. Juni 2018 dahin geändert, dass der Angeklagte wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt ist.
2.Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen.
3.Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
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